DALO - Recht auf Wohnung

In Frankreich ist am 1. Januar 2008 ein Gesetz in Kraft getreten, das allen Franzosen ein einklagbares Recht auf Wohnung (droit au logement opposable = DALO) einräumt. Das Gesetz scheint sich zu einem bürokratischen Monster entwickelt zu haben.

"Le Monde" berichtet heute, dass die betroffenen Familien durch die Komplexität des Verfahrens entmutigt werden. Bis zum 31. Oktober konnten nach Auskunft des Wohnungsministeriums (le ministère du logement) im Rahmen des DALO nur 50.600 Wohnungsanträge gestellt werden, obwohl nach Informationen der Obdachlosenorganisation "Enfants de Don Quichotte" 600.000 Haushalte die Kritierien erfüllen würden.

Seit dem 1. Dezember tritt das Gesetz in seine 2. Phase: Danach kann das Verwaltungsgericht (le tribunal administratif) den Staat zum Bau verpflichten, wenn nachgewiesen wird, dass er seinen Pflichten nicht nachkommt.

Die bisherigen Erfahrungen sind für die Betroffenen deprimierend. Die Meisten resignieren: "Dass ist eine weitere Akte, die zu nichts führt" (c'est encore un dossier, qui ne sert à rien) ist ihre Meinung. Die Hilfsorganisationen fordern jedoch zu Anträgen und Protesten auf, denn nur so werde sich etwas ändern.

Bildquelle: http://www.savoie.pref.gouv.fr/

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