Spanischer Privatisierungsplan: Heiraten beim Notar oder im Handelsregister
Der spanische Ministerrat hat vergangenen Donnerstag einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der den Spaniern eine Heirat oder Scheidung vor dem Notar oder den Angestellten der Handelsregister ermöglicht. Allerdings nur unter bestimmten Umständen. Bei Heiraten ist dies der Fall, wenn es keine minderjährigen Kinder gibt und bei der Scheidung, wenn sie im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt. Vor dem Standesbeamten ist die Heirat kostenlos. Die Privatisierung hat ihren Preis: Notar oder Handelsregister dürfen für ihren Service 95 Euro verlangen. Es drängt sich die Frage auf, warum unter diesen Umständen überhaupt eine Privatisierung Sinn macht. Der spanische Justizminister Alberto Ruiz-Gallardón hat dafür folgende Erklärung: Es handle sich um eine Möglichkeit so den Stau in den Gerichten aufzulösen und die Justizverwaltung geschmeidiger zu gestalten. Gallardón beruhigt die Bevölkerung, dass es sich hier doch nicht um eine echte Privatisierung handle, denn Notare und Handelsregister-...