Marihuana-Jungbauern freigesprochen
Im Jahr 2008 hat die Guardia Civil bei Tarragona auf einem Bauernhof eine Hanf-Anpflanzung entdeckt. Sie verhaftete damals einen minderjährigen Jugendlichen und einen Neunzehnjährigen. Zudem hatte sie Gespräche der Hanf-Pflanzer abgehört, in denen diese sich über die Methoden des Anbaus von Hanf und Herstellung von Marihuana unterhielten. Die beschlagnahmten Hanfpflanzen wurden damals gewogen und das Gewicht auf 66 Kilo festgestellt.
Inzwischen wurden 3 Minderjährige wegen Marihuana-Handel angeklagt. Der Richter in Tarragona sprach sie aber frei. Seine Begründung war, dass beim Gewicht von 66 Kilo alles mitgezählt wurde: Wurzeln, die daran hängende Erde sowie die Blätter. Der Richter wollte aber das Nettogewicht wissen und das konnte ihm niemand liefern. Deswegen sprach er die jungen Marihuana-Bauern frei.
Die Polizei erinnerte er daran, dass sie nur das Gewicht der Blätter hätten feststellen dürfen. Dann hätte er das Nettogewicht noch einmal durch 9 Angeklagte - ein Verfahren gegen 6 weitere Beschuldigte, die nicht minderjährig sind - läuft noch - teilen müssen, um festzustellen zu können, ob die verbleibende Pro-Kopf-Menge noch zum Eigenbedarf, der straffrei ist, zu rechnen ist.
Die spanische Rechtssprechung zum Besitz von Marihuana für den Eigenkonsum ist uneinheitlich. Gesetzlich ist die Grenze nicht festgelegt. Normalerweise bleibt man straffrei, wenn man 250 bis 300 Gramm Marihuana besitzt, aber in Santander hat ein Gericht auch schon einen Angeklagten freigesprochen, der 1,1 Kilo Marihuana besass, weil er dem Gericht klar machen konnte, dass er mit dieser Menge keinen Rauschgifthandel betreibe.
Siehe auch Blogbeiträge:
Nationalpark ein Paradies für Drogen-Schmuggler
Ideenreiche Haschisch-Händler
Informationsquelle: El Pais, Un error al pesar marihuana absuelve a los tres menores que la cultivaban
Inzwischen wurden 3 Minderjährige wegen Marihuana-Handel angeklagt. Der Richter in Tarragona sprach sie aber frei. Seine Begründung war, dass beim Gewicht von 66 Kilo alles mitgezählt wurde: Wurzeln, die daran hängende Erde sowie die Blätter. Der Richter wollte aber das Nettogewicht wissen und das konnte ihm niemand liefern. Deswegen sprach er die jungen Marihuana-Bauern frei.
Die Polizei erinnerte er daran, dass sie nur das Gewicht der Blätter hätten feststellen dürfen. Dann hätte er das Nettogewicht noch einmal durch 9 Angeklagte - ein Verfahren gegen 6 weitere Beschuldigte, die nicht minderjährig sind - läuft noch - teilen müssen, um festzustellen zu können, ob die verbleibende Pro-Kopf-Menge noch zum Eigenbedarf, der straffrei ist, zu rechnen ist.
Die spanische Rechtssprechung zum Besitz von Marihuana für den Eigenkonsum ist uneinheitlich. Gesetzlich ist die Grenze nicht festgelegt. Normalerweise bleibt man straffrei, wenn man 250 bis 300 Gramm Marihuana besitzt, aber in Santander hat ein Gericht auch schon einen Angeklagten freigesprochen, der 1,1 Kilo Marihuana besass, weil er dem Gericht klar machen konnte, dass er mit dieser Menge keinen Rauschgifthandel betreibe.
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