Spaniens oberste Richter sind eine Katastrophe für das Land

Auf der einen Seite sind die spanischen obersten Gerichte wie der Tribunal Supremo oder die Audiencia Nacional in Madrid knallhart, wenn es darum geht Unabhängigkeitsbestrebungen in den Regionen oder Meinungsäußerungen, die sich gegen den Zentralstaat, Monarchie und Militär/Polizei richten mit harten Strafen zu verfolgen.

Auf der anderen Seite zeigen sie eine erstaunliche Milde oder sogar ungespieltes Desinteresse, wenn es darum geht korrupte Politiker aus der Zeit der Regierung der konservativ/reaktionären Regierung um Mariano Rajoy zu verfolgen oder die Schandtaten des Ex-König Juan Carlos und seiner Familie strafrechtlich zu untersuchen.

Jetzt hat die Audiencia Nacional wieder einen drauf gesetzt, indem sie die in den Bankia-Skandal verwickelten Manager, vor allem den ehemaligen Finanzminister Rodrigo Rato, in letzter Instanz von aller Schuld freisprachen. Die Bank "Bankia" hatte sich völlig verzockt und musste mit 22 Milliarden Euro vom Staat gerettet werden. Rato sass im Gefängnis und wird jetzt wieder entlassen. Es ging darum, dass die Bankia mit Falschangaben an die Börse gebracht wurde. Jetzt zeigte sich das Gericht sehr verständnisvoll, legte alle Beweise zugunsten der Angeklagten aus und sprach sie frei.

Währenddessen schmoren immer noch katalanische Politiker, die es gewagt hatten eine Referendum über die Unabhängigkeit in der Region durchzuführen, seit 3 Jahren im Gefängnis und kompromisslos wird von der Justiz verhindert, dass es zu Hafterleichterungen kommt. Jetzt hat das Oberste Gericht (Tribunal Supremo) es fertig gebracht, den derzeitigen katalanischen Präsidenten wegen eines nicht von Regierungsgebäuden entfernten Plakates, mit dem die Freilassung politischer Gefangener verlangt wurde, von seinem Amt abzusetzen und ihm für anderthalb Jahre das passive Wahlrecht zu entziehen. 

Der deutsche Professor Dr. Alex Schönberger, der sich für die katalanischen Unabhängigkeitsbestrebungen engagiert, schreibt dazu folgendes: "Ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt, wenn der Präsident Kataloniens aufgrund der Nicht-Befolgung einer im Widerspruch zu spanischem Verfassungsrecht und zwingendem internationalen Recht stehende Weisung einer nachgeordneten Behörde des Amtes enthoben wird?
Verstößt ein anderthalbjähriger Entzug des passiven Wahlrechts für eine solche Bagatelle nicht nur auf spanischer, sondern auch auf europäischer Ebene nicht nur deutlich gegen europäisches Recht, sondern insbesondere auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention?"

Nein, natürlich nicht. Trotzdem, dass internationale Organisationen wie die UNO oder europäische Gerichte die Argumentation der spanischen Richter für nicht kompatibel halten mit den Menschenrechtsgrundsätzen, entscheiden spanische Richter weiter so, wie wenn Spanien noch eine Diktatur von Franco's Gnaden wäre. 

Dies gilt auch bei der Verfolgung von missliebigen Meinungsäußerungen mit hohen Strafandrohungen, sei es über die sozialen Medien oder sei es auf kulturellen Veranstaltungen und es verwundert nicht, dass es immer eher linke oder republikanische Meinungen trifft, während die Hassprediger aus der faschistisch-ranquistischen Ecke von der Justiz nicht behelligt werden und straflos davon kommen.

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