Die völkischen Schweizer jammern über fremde Richter

Wieder einmal werden die Schweizer Stimmbürger von der reaktionär-konservativen Partei SVP an die Wahlurnen getrieben. Mit der Eidgenössische Volksinitiative 'Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative) soll das Joch des von fremden Richtern gebeutelten Volkes genommen werden. Konkret geht die Initiative gegen den europäischen Gerichtshof, dessen Urteile die Schweiz teilweise zu berücksichtigten hat, aber insbesondere gegen den Europäischen Menschengerichtshof (EGMR), der über das Einhalten der europäischen Menschenrechtscharta zu urteilen hat. Im Gegensatz zum Europäischen Gerichtshof, gehört der EGMR nicht zur EU, sondern ist organisatorisch an den Europarat angebunden. Im Gegensatz zur EU ist die Schweiz Mitglied im Europarat und Unterzeichnerin der Menschenrechtscharta.

Den Völkischen geht es also darum, wieder mal dem Rest Europas zu zeigen, dass man keine gemeinsame Basis hat und nicht wünscht, dass man in irgendeiner Form auf andere Völker Rücksicht nehmen muss. Natürlich hat man gar nichts gegen Menschenrechte, denn die Schweizer Verfassung ist laut den Initianten in dieser Beziehung mustergültig. In der Begründung der Initiative heißt es:

Die Menschen- und Grundrechte garantiert die Schweiz in ihrer Verfassung schon lange. Mit einem Angriff auf diese hat die Selbstbestimmungsinitiative nichts zu tun, im Gegenteil. Ziel der Selbstbestimmungsinitiative ist deren Schutz durch Schweizer Richter, die, im Gegensatz zu den Richtern in Strassburg und Luxemburg, mit den schweizerischen Verhältnissen vertraut sind und den Wert unserer demokratischen Ordnung kennen. Gerne geht vergessen, dass sämtliche im internationalen Recht festgeschriebenen Menschenrechte unter der Bezeichnung „Grundrechte“ in der Schweizerischen Bundesverfassung festgeschrieben sind und teilweise in den Kantonsverfassungen ergänzt werden. Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), abgeschlossen am 4. November 1950 und für die Schweiz in Kraft getreten am 28. November 1974, enthält einen Katalog von Menschenrechten und Grundfreiheiten, die vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) angerufen werden können, die inhaltlich aber nicht weiter gehen als die Grundrechte unserer Bundesverfassung.

Auf Facebook versucht die Initiative der sich aufdrängenden Frage, was also das ganze Theater soll, mit folgender Begründung entgegenzutreten:

“Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entscheidet stark einzelfallbezogen, so dass Rückschlüsse auf andere, ähnlich gelagerte Fälle nur begrenzt möglich sind. Dennoch ist die Wirkung der Strassburger Rechtssprechung auf die hiesige Rechtsordnung enorm und geht weit über einzelne Entscheide hinaus. Das liegt zur Hauptsache am Bundesgericht. Die höchsten Schweizer Richter übernehmen die Haltung ihrer Strassburger Kollegen geradezu musterschülerhaft und richten sich umfassend nach dem, was dort beschlossen wird. Das Bundesgericht verleiht der umfangreichen EGMR-Rechtssprechung damit ein Gewicht, wie dies kaum ein anderes höchstes nationales Gericht tut."

Wie üblich wird also auf Teufel komm raus etwas zusammengedichtet, das beweisen soll, dass die Schweiz von den “Fremden” unterdrückt wird. Im Facebook-Kommentar wird zwar gerade zugegeben, dass Schweizer Richter selbst entscheiden, das Schlimme scheint nur zu sein, dass sie die Rechtsprechung ihrer europäischen Kollegen nicht unberücksichtigt lassen. Das scheint in den Augen der völkischen Fremdenhasser ein furchtbares Vergehen zu sein.

Die Organisation “foraus” (ein Schweizer Think-Tank zur Aussenpolitik) sieht es als Ziel der Initiatoren, für Verunsicherung zu sorgen und sie schreibt:

Die Selbstbestimmungsinitiative
schwächt den Schutz der Grund- und Menschenrechte.
• Durch ihre Widersprüche und Unklarheiten bringt sie mehr Rechtsunsicherheit, als dass sie Klarheit schafft.
Die durch die Initiative geschaffenen Unsicherheiten scheinen gewollt. Das Bundesgericht soll damit von seiner bisherigen Praxis abgebracht werden, wonach völkerrechtliche Verträge bindend sind. Abgezielt wird dabei insbesondere auf die EMRK. Dabei kann vom juristischen Grundsatz pacta sunt servanda nur schwer grundsätzlich abgewichen werden, ohne dass die Schweiz ihre Glaubwürdigkeit als Vertragspartner verliert. Die Initiative schwächt folglich nicht nur die Grundrechte, sondern auch die Souveränität, Handlungsfähigkeit und Verhandlungsmacht der Eidgenossenschaft als internationaler Vertragspartner. Indem der Bund zudem ermächtigt wird, sogar wichtige völkerrechtliche Verträge «nötigenfalls» ohne
expliziten direktdemokratischen Auftrag zu kündigen, werden die Volksrechte gar geschwächt.

Noch klarer drücken es 24 Professoren der Rechtsfakultät der Universität Zürich aus:
«Die Annahme (der Initiative) würde zu grossen Rechtsunsicherheiten in einem Bereich führen, der staatspolitisch von existenzieller Bedeutung ist», schreiben die Professoren. Die Initiative würde die Integration der Schweiz in die internationale Ordnung gefährden, gerade auch in wirtschaftlicher Hinsicht. «Starre Vorrangregeln sind keine geeigneten Mittel, um das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht sachgerecht zu bestimmen.»
Sie betonen: Der internationale Grundrechtsschutz diene den Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Schweiz. «Und dies nicht zuletzt als Beitrag zur politischen Stabilität der Staatenwelt», wie es weiter in der Stellungnahme heisst. Und die Professoren appellieren:«Die Erhaltung der Systeme des internationalen Grundrechtsschutzes ist ein Gebot selbstverständlicher mitmenschlicher Solidarität!


Spätestens Ende 2018 werden die Schweizerinnen und Schweizer über die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative der SVP abstimmen.

Informationsquelle
Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter»
Professoren-Aufstand gegen SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt

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