An Spaniens Küste gibt es keine Angst vor dem Klimawandel
Gestern hat das spanische Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit der Regierungspartei und gegen den geschlossenen Widerstand der Opposition und der Umweltbewegungen das neue Gesetz der Küsten (Ley de Costas) beschlossen. Es zeichnet sich dadurch aus, dass der bisherige Küstenschutz aufgeweicht wird. Der nicht bebaubare Küstenstreifen soll von 200 auf 100 Meter vermindert werden. Gleichzeitig sollen die Bausünden der Vergangenheit legalisiert und etwa 150.000 illegale Bauten nachträglich legalisiert werden.
Neubauten dürfen damit noch ein wenig mehr an den Strand heranrücken. Die Begründung der Regierung: Das schafft Arbeitsplätze. Das sehen die spanischen Umweltschutzorganisationen überhaupt nicht so. In ihren Augen eröffnet das einen Privatisierungsprozess und stellt die ganzen Justizverfahren zur Regelung der Bebauungszonen in Höhe von 180 Millionen Euro als Verschwendung dar. Bei dem Gesetz wurden nach ihrer Ansicht weder die Fachdienste beteiligt noch die Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigt. Für wichtige natürliche Ressourcen wie Salinen und Naturparks sei kein Schutz vorgesehen. Für die Umweltschutzorganisation "Ecologistas en acción" wird damit endgültig mit dem Prinzip der Küste als einem öffentlichen Gut gebrochen und diese dem totalen Kommerz geöffnet.
Eigentlich heißt das Gesetz mit vollem Namen "Gesetz zum Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Küste" (Protección y Uso Sostenible del Litoral). Genau dieser Schutz ist aufgeweicht, so dass man die Bezeichnung nur noch als Schönfärberei begreifen kann. Allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz, verleitet das Gesetz dazu, auch die letzten Lücken an zugepflasterten Strandorten zu füllen. Auch die Möglichkeiten am Strand Krach zu machen werden erweitert. Die Möglichkeiten für Festlichkeiten, Strandrestaurants und Sportanlagen am Strand wurden ausgeweitet. Sie dürfen so lange betrieben werden, so lange das Meer nicht droht sie zu erreichen.
InformationsquelleLey de Costas: arbitrariedad, despilfarro, privatización - Ecologistas en acción
Neubauten dürfen damit noch ein wenig mehr an den Strand heranrücken. Die Begründung der Regierung: Das schafft Arbeitsplätze. Das sehen die spanischen Umweltschutzorganisationen überhaupt nicht so. In ihren Augen eröffnet das einen Privatisierungsprozess und stellt die ganzen Justizverfahren zur Regelung der Bebauungszonen in Höhe von 180 Millionen Euro als Verschwendung dar. Bei dem Gesetz wurden nach ihrer Ansicht weder die Fachdienste beteiligt noch die Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigt. Für wichtige natürliche Ressourcen wie Salinen und Naturparks sei kein Schutz vorgesehen. Für die Umweltschutzorganisation "Ecologistas en acción" wird damit endgültig mit dem Prinzip der Küste als einem öffentlichen Gut gebrochen und diese dem totalen Kommerz geöffnet.
Eigentlich heißt das Gesetz mit vollem Namen "Gesetz zum Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Küste" (Protección y Uso Sostenible del Litoral). Genau dieser Schutz ist aufgeweicht, so dass man die Bezeichnung nur noch als Schönfärberei begreifen kann. Allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz, verleitet das Gesetz dazu, auch die letzten Lücken an zugepflasterten Strandorten zu füllen. Auch die Möglichkeiten am Strand Krach zu machen werden erweitert. Die Möglichkeiten für Festlichkeiten, Strandrestaurants und Sportanlagen am Strand wurden ausgeweitet. Sie dürfen so lange betrieben werden, so lange das Meer nicht droht sie zu erreichen.
InformationsquelleLey de Costas: arbitrariedad, despilfarro, privatización - Ecologistas en acción
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