Kinderarbeiter im Wahlkampf und sonstige brasilianische Kapriolen

Gemäß der brasilianischen Verfassung und den Arbeitsgesetzen des Landes ist für Kinder bis 13 Jahre die Arbeitsaufnahme gänzlich verboten. Zwischen 14 und 15 Jahren kann man Jugendliche lediglich als Lehrlinge beschäftigen. Deren Beschäftigung ist aber an gesetzliche Schutzbestimmungen gebunden. Von 16 bis 17 Jahren ist die Arbeitsaufnahme gestattet, solange es sich nicht um gefährliche Arbeiten (Lebensgefahr), ungesunde Tätigkeiten, beschwerliche Arbeit und Nachtarbeit handelt. Dabei wird die Arbeit auf Strassen und öffentlichen Anlagen als eine der schlimmsten Arten der Kinderarbeit angesehen, da diese Orte das höchste Risiko für Gewaltanwendungen, Drogen, sexuelle Belästigung und Menschenhandel darstellen. Abgesehen davon, dass die Kinder schutzlos der Sonneneinstrahlung, Regen und Kälte, Verkehrsunfällen und hoher Lärmbelästigung ausgesetzt sind.

Brasilien will bis 2015 die Kinderarbeit im eigenen Land komplett ausrotten.

Soweit die Theorie. Im derzeitigen Präsidentschaftswahlkampf scheinen auch einige Parteien vergessen zu haben, welch hehren Zielen sie da eigentlich verpflichtet sind. Sie lassen die Dreckarbeit im Wahlkampf von Kindern machen. Diese werden beauftragt Flugblätter zu verteilen oder Plakate zu kleben. Dies hat jetzt das Arbeitsministerium auf den Plan gebracht, das die Verstösse gegen das Verbot der Kinderarbeit überwachen und verfolgen soll. Im nordöstlichen Bundesstaat Ceará scheinen die Kandidaten fast aller Parteien, Kinder für die Verbreitung ihrer Wahlpropaganda zu benutzen. Das Arbeitsministerium hat jetzt eine einstweilige Verfügung gegen diese Parteien beantragt und eine Geldstrafe für alle Parteien, die sich nicht an die Regeln halten. Die Parteien wurden noch einmal erinnert, dass sie für das Verhalten ihrer Wahlkandidaten verantwortlich sind.

Aber nicht nur bei der Kinderarbeit patzen die Parteien. Die Verantwortlichen für Arbeitsschutz am Amazonas machten in Manaus einen Rundgang, um die Einhaltung der Arbeitsvorschriften an den Wahlkampfständen zu begutachten. Sie hatten einiges zu bemängeln: Viele Arbeiter hatten keinen Sonnenschutz (Sonnenschutzcreme) bei ihrer Tätigkeit - in den Tropen ein erhebliches Manko - , keinen Zugang zu Toiletten und trinkbarem Wasser sowie keine Kenntnisse über die Dauer ihrer Arbeitszeit und es war auch kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorhanden. Für ihre Tätigkeit erhielten sie den staatlichen Mindestlohn, gaben einige Befragte an.

Nun mag man fragen, was denn plötzlich diese peinlichen Überprüfungen der Arbeitsschutzbestimmungen sollen, in einem Land, wo sich bei der Mehrheit der Bevölkerung kein Mensch drum schert, ob die Beschäftigungsverhältnisse menschenwürdig sind. Ist es tatsächlich nur der Wahlkampf, bei dem sich manch ein Polit-Bürokrat meint, profilieren zu können. In Manaus haben auf jeden Fall der Vorsteher der Arbeitsbehörde, Alcino Vieira dos Santos und der Staatsanwalt für Arbeitsrecht, Audaliphal Hildebrando da Silva (was für ein schöner Name!), die Gelegenheit genutzt um unter grossem Pressegetümmel durch die Stadt zu marschieren und in erster Linie den Sonnenschutz zu thematisieren. So musste Audaliphal feststellen, dass viele Arbeiter einen Sonnenschutz hatten, aber diesen nicht benutzten. Er bürstete diese gewissenslosen Gesellen wie folgt ab: "Es handelt sich um eine ungesunde, schwere und schwierige Arbeit. Dafür muss man die grundlegenden Vorsorgemaßnahmen treffen".

Die Komödie ging weiter. An Wahlkampfstand eines Kandidaten für das Abgeordnetenhauses in Brasilia kontrollierte Audaliphal die vorhandene Sonnenschutzcreme, musste aber doch bemängeln, dass statt des vorgeschriebnen Sonnenschutzfaktors 30, nur Cremes des Faktors 15 vorhanden waren. Peinlichst genau erkundigte er sich vor der Pressemeute auch, wie und wohin die Strassenwahlkämpfer auf die Toilette gingen. Wobei er sehr ausweichende Antworten erhielt. Vielleicht gaben ihm aber die Probleme dieser Wahlkämpfer, von denen er unbedingt wissen wollte, wo sie ihre "Geschäfte" erledigten, zu denken: Der Leiter der Wahlkampfgruppe eines indigenen Kandidaten erkärte, dass sie 6 Personen wären und dass sie eine Unterstützergruppe hätten, die sie bei auftretenden "Bedürfnissen" nach Hause brächten. "Wir arbeiten in der Nähe unserer Gemeinde. Falls erforderlich, bringt uns unsere Unterstützergruppe dorthin".

Ob diese Auskunft den strengen Arbeitsinspektor befriedigt hat?

Informationsquelle: D24 AM, MPT flagra irregularidades no trabalho de cabos eleitorais und Ministerio Publico do Trabalho, MPT aciona partidos na Justiça para evitar trabalho infantil em campanha

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