So soll Großbritannien vom Joch der EU-Gesetzgebung befreit werden

Die britische Premierministerin Theresa legte vor kurzem dem Parlament das "Great Repeal Bill"  zur Abstimmung vor. Dabei handelt es sich um ein Gesetz, mit dem das EU-Recht im Vereinigten Königreich für ungültig erklärt werden soll. Offiziell nennt sich das Gesetz "European Union (Withdrawal) Bill", also EU-Rücknahme-Gesetz.


Mit dem Gesetz sollen die rechtlichten Wirkungen des Vertrages von 1972 über den Beitritt des UK zu EU aufgehoben werden. Damit würde wieder nur das Recht des Vereinigten Königreichs gelten und die Rechtssprechungsbefugnis des Europäischen Gerichtshofs für Großbritannien beendet. Dazu soll die bisherige in EU-Gesetzgebung in nationales Recht überführt werden, so dass am Tag des erfolgten Austritts aus der EU kein Chaos entsteht.

Alle EU-Regeln sollen in nationales Recht übernommen werden. Anschließend kann das Parlament diese Regeln "ändern, ergänzen oder verbessern". Damit soll die Geschäftswelt und Bürger und Bürgerinnen beruhigt werden, da eine Rechtsunsicherheit fatale Folgen haben könnte. Gleichzeitig sollen die Verhandlungen mit der EU damit erleichtert werden, da die bisherigen Verordnungen der EU als nationales Recht weitergelten.

Das sieht leichter aus als es ist. Denn die Rechtsverordnungen der EU erscheinen in der britischen Gesetzgebung in verschiedenen Formen und an verschiedenen Orten. Das Oberhaus warnt deshalb auch schon einmal davor, dass das eine einzigartige Herausforderung sein werde. Welche Folgen ein solches Gesetz haben wird, lässt sich nur erahnen. Schottland und Wales sind auf jeden Fall schon einmal auf den Barrikaden, weil die Regierung sich weitgehende Befugnisse bei der Umwandlung der EU-Vorschriften in nationales Recht geben lassen will. So soll die Regierung ohne Zustimmung des Parlaments die EU-Gesetze ändern und anpassen können.

Eigentlich zeigt schon dieses Beispiel, welch eine ungeheure Zeitverschwendung dieser Brexit ist. Zuletzt wird eine Lösung herauskommen, bei der Großbritannien wohl oder übel das EU-Recht weiter anwenden und übernehmen muss, wenn es sich nicht völlig vom EU-Binnenmarkt loslösen will. Das Beispiel Schweiz zeigt, dass es dann nur die mühsame Lösung gibt, ständig neue bilaterale Verträge erstellen zu müssen, um weiterhin die Vorteile des Binnenmarktes genießen zu können. Mit der schönen Illusion des "Take back control" (die Kontrolle zurückgewinnen) wird das kaum vereinbar sein, aber die harten Fakten sprechen dafür, dass es so kommen wird.



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