Über England gibt es niemand außer Gott

Der schottische Rechtsanwalt Scott Crosby klärt seine Landsleute in der Unabhängigkeitsdebatte über die Allmachtsallüren der Engländer wie folgt auf: “Die unbegrenzte Staatsmacht stellt den Staat über das Individuum und verweigert ihm fundamentale Freiheitsrechte und den Rechtsschutz. Das ist von großem Übel. In dieser Beziehung sind die zwei wichtigsten Rechtswerke seit dem 2. Weltkrieg die Universelle Erklärung der Menschenrechte und die Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK), die die Erklärung der Menschenrechte für Europa umsetzt. Die Konvention schützt jeden in Europa gegen den Missbrauch staatlicher Macht. Nur Weißrussland hat sich bisher geweigert ihr beizutreten.”

Und besagte Konvention steht unter dem Dauerbeschuss der Regierung Großbritanniens. Sollten die Schotten sich gegen die Unabhängigkeit entscheiden, wäre damit auch ihr Menschenrechtsschutz nach Meinung von Scott Crosby erheblich gefährdet. Seine Meinung ist: “Wenn ich in einer richtigen Demokratie, die die internationalen Menschenrechtsstandards respektiert, leben möchte, dann muss ich dafür sein, dass Schottland beim Referendum für das Verlassen der Britischen Union stimmt.” Er führt dann weiter aus, dass die britische Verfassung eine englische Verfassung sei und auf das Kirchengesetz von 1533 des Heinrich VII zurückgehe, wo derselbe erklärt habe, dass über ihm England keinen Richter habe außer Gott. Diese Doktrin gäbe es immer noch, nur sei es jetzt allumfassende Macht des britischen Parlaments, dem diese Macht zugeschrieben werde.

In der derzeitigen britischen Regierung ist die Tatsache, dass der Europäische Menschengerichtshof (EGMR) Entscheidungen der britischen Regierung, wenn Menschenrechtsfragen betroffen sind, aufheben kann, ein Stein des Anstoßes. Sie hält den EGMR für ein “ausländisches Gericht” und droht deswegen mit dem Austritt aus der Menschenrechtskonvention. Deshalb warnt Scott Crosby ausdrücklich davor, für eine Regierung zu stimmen, die den Bürgern den Schutz ihrer elementaren Menschenrechte rauben will.

Mit der Menschenrechtsdiskussion bekommt der Kampf der Schotten für die Unabhängigkeit ein neues Argument. Die Befürworter werden für das Referendum im kommenden Jahr gerade auch auf den Fakt hinweisen, dass die Cameron-Tory-Regierung ganz scharf darauf ist, Bürgerrechte abzubauen und die Schotten im Falle einer Abstimmung gegen die Unabhängigkeit wohl oder übel alles mitmachen müssten, was die Regierung in London beschließt. Denn laut dem “Edinburgh-Abkommen” zwischen der schottischen und der britischen Regierung wird es keine zweite Wahl geben, wenn die Schotten sich gegen die Unabhängigkeit entscheiden.

Die Snowden-Enthüllungen über die weit angelegten Schnüffel-Praktiken des britischen Geheimdienstes, der sich immer mehr ausweitende Kompetenzen bei seiner Tätigkeit aneignet, zeigt auch den Schotten wie brüchig der Persönlichkeitsschutz in Großbritannien ist. Von der Regierung ist keinerlei Anstrengung zu erwarten, dass den Geheimdiensten Grenzen gesetzt werden, im Gegenteil es werden Journalisten, die die Praxis aufdecken, bedroht und mit einer Verschärfung der Gesetzgebung zur Geheimhaltung deren Tätigkeit gedroht. Das wird sicher manchen Schotten und Schottin einen neuen Denkanstoß geben.

Siehe auch
Die Vereinigten Folterstaaten von Guantanamo und die Menschenrechte
Informationsquelle
Scottish independence: Human rights threat and the Edinburgh Agreement – Scottish Times

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