Neue Chancen für Rumäniens Waisenkinder

In der nachkommunistischen Zeit hat der Ruf Rumäniens auch wegen vieler verwahrloster und ihrem Schicksal überlassener Waisenkinder sehr gelitten. Der Diktator Ceausescu hatte jede Geburtenkontrolle verboten und mit dieser Politik das Desaster der ungewünschten Kinder provoziert. Das Nach-Ceausescu-Rumänien hatte alle anderen Prioritäten nur nicht das der Waisenkinder. Erst unter internationalem Druck hatte man sich diesem Problem zugewandt. Eine der Bedingungen für den EU-Beitritt war eine menschenwürdige Behandlung der Waisenkinder.

Es hat sich manches gebessert, aber ab März soll die Situation noch besser werden. Dann soll es ein neues Adoptionsgesetz geben, das die Adoptionen erleichtern soll. Seltsamerweise stehen bisher vielen Waisenkindern auch viele rumänische Interessenten für Adoptionen zur Verfügung. Das Verfahren für eine Adoption ist aber derart bürokratisch, dass es nur zu wenigen "offiziellen" Adoptionen kommt. Das rumänische Amt für Adoptionen (ORA) schätzt, dass etwa jährlich 1.000 Säuglinge in den Geburtsstationen von den Müttern für eine Adoption freigegeben werden. Wegen des ineffektiven Adoptionsrecht haben bisher oft kinderlose Ehepaare "unter Hand" das Kind über die Geburtsstation "adoptiert" mit allen rechtlichen Problemen, die dieses Verfahren mit sich brachte. Da diese Eltern nicht psychologisch getestet und auf die Annahme des Kindes von geschultem Personal vorbereitet wurde, kommt es oft zu Dramen um das Kind, zumal manche Mütter das Kind gegen Geld abgegeben haben. Des öfteren passiert es, dass die Mutter ihren Entschluss bereut und nach ein oder zwei Jahren das Kind zurück haben wollen. Dem soll jetzt vorgebeugt werden, indem die DNA des Kindes genommen und in Zweifelsfällen mit dem DNA der vermeintlichen Eltern verglichen wird.

Nach dem bisherigen Adoptionsrecht wurde, wenn eine Frau ihr Kind nicht haben wollte, umständlich und zeitraubend nach Verwandten gesucht, die bereit gewesen wären, das Kind aufzunehmen. Nach dem neuen Recht wird, wenn nicht innerhalb von 2 Monaten adoptionswillige Verwandte gefunden werden, das Kind zur Adoption an geeignete Interessenten freigegeben. Wenn die Mutter das Kind ausgesetzt oder im Krankenhaus im Stich gelassen hat - rumänische Krankenhäuser waren bisher nicht ermächtigt die Identität der Mutter festzustellen - wird das Kind sofort zur Adoption freigegeben.

Viele rumänische Interessenten haben Vorurteile gegen behinderte Kinder, Roma-Kinder oder Kinder, die bereits älter als 4 bis 5 Jahre sind. Oft erklären sie bereits im Adoptionsverfahren, dass sie ein solches Kind nicht adoptieren wollen. Leider bilden gerade solche Kinder die Mehrheit der zur Adoption Freigegebenen. Bisher war es Ausländern, die oft solche Vorurteile nicht haben, untersagt, rumänische Kinder zu adoptieren. Das Gesetz soll jetzt so geändert werden, dass eine Adoption möglich ist, wenn ein Teil des Adoptionspaares die rumänische Staatsangehörigkeit besitzt. Der Grund für dieses immer noch restriktive Verfahren ist nach Angaben von Verantwortlichen, dass es sehr viele rumänische Interessenten gäbe und diese Vorrang hätten.

Da die Adoption bisher eher rechtlich als ein "Akt christlicher Nächstenliebe" behandelt wurde, war das Kind nach der Adoption nicht einem leiblichen Kind gleichgestellt. Das soll mit dem neuen Gesetz dahingehend geändert werden, dass das adoptierte Kind den leiblichen Kindern gleichgestellt wird.

Informationsquelle:
"Revoluţia adopţiilor": Problema orfanilor, rezolvată după 20 de ani? - Romania Libera

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