Sprachenstreit in Katalonien
Der oberste katalanische Gerichtshof (Tribunal Superior de Justicia de Cataluña (TSJC) hat dieser Tage entschieden, dass im Anmeldeblatt für die Einschulung von Kindern auch ein Kästchen enthalten sein muss, in welchem Eltern markieren können, in welcher Sprache sie ihre Kinder einschulen lassen wollen.
Die Vereinigung für Toleranz (Asociación por la Tolerancia), die für den Erhalt der Zweisprachigkeit in Katalonien kämpft, lobt das Urteil und weist daraufhin, dass die Generalitat (Landesregierung) systematisch gegen das Gesetz der Sprachenpolitik (Ley de Política Lingüística) verstösst. Dieses Gesetz anerkennt das Recht, dass in der Grundschule jedes Kind in seiner Muttersprache - hier sind natürlich nur das Spanische ("Castellano") oder das Katalanische ("Catalan") gemeint - unterrichtet wird.
Die Vereinigung für Toleranz (Asociación por la Tolerancia), die für den Erhalt der Zweisprachigkeit in Katalonien kämpft, lobt das Urteil und weist daraufhin, dass die Generalitat (Landesregierung) systematisch gegen das Gesetz der Sprachenpolitik (Ley de Política Lingüística) verstösst. Dieses Gesetz anerkennt das Recht, dass in der Grundschule jedes Kind in seiner Muttersprache - hier sind natürlich nur das Spanische ("Castellano") oder das Katalanische ("Catalan") gemeint - unterrichtet wird.
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